Breitbandförderung – Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern vom 22.11.2012
Der Freistaat Bayern möchte über das freigegebene Breitbandförderprogramm den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze ) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download fördern.
Anfang Juli 2014 wurde in Brüssel die neu vorgelegte Breitbandrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat von der EU-Kommission angenommen. In der Richtlinie wurden hierbei die Fördervoraussetzungen für die Kommunen wesentlich vereinfacht.
Die bisher von der Gemeinde Hagenbüchach begonnenen Verfahren der Gemeinde (Hagenbüchach Nord und Ost, Hagenbüchach Ost und Hagenbüchach Süd und Ortsteile) Hagenbüchach werden nun durch das Verfahren „Hagenbüchach gesamt“ ersetzt.
Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Hagenbüchach
Schulstraße 11
91469 Hagenbüchach
Tel. 09101 74 18
Fax 09101 99 09 06
E-Mail: info@hagenbuechach.de
Details zum Förderprogramm können Sie im Internet nachlesen:
www.schnelles-internet-in-bayern.de
Downstream- und Upstream-Geschwindigkeit Testprogramm:
dsl-speedtest.computerbild.de
Schnelles Internet
Verfahren 1 – Breitband – Schnelles Internet in Hagenbüchach
Hagenbüchach gesamt
1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet – 13. August 2014
Die Gemeinde Hagenbüchach hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in dem der Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht. Die aus dieser Bestandsaufnahme erkennbaren Versorgungslücken werden dann zu einem auszubauenden vorläufigen Erschließungsgebiet zusammengefasst
Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme ist in der unten aufgeführten Karte „Breitbandversorgung.pdf“ dargestellt.
Aktuelle Breitbandversorgung
Breitbandversorgung.pdf
Breitbandversorgung_Tabelle.pdf
2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet Bekanntmachung 13. August 2014
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Hagenbüchach gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen, flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Markterkundung_Bekanntmachung.pdf
3. Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung – Markterkundung Ergebnis 08.11.2014
Die Gemeinde Hagenbüchach veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung.
Die entsprechenden Dokumente stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung
4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren – Auswahlverfahren Bekanntmachung 08.11.2014
Die Gemeinde Hagenbüchach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR, in Kraft getreten am 09.07.2014) durch.
Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Emskirchen.
Anlage_Kommunale_Zusammenarbeit.pdf
Die Teilnahmeanträge sind bitte bis zum 11.12.2014 an:
Gemeinde Hagenbüchach, Schulstraße 11, 91469 Hagenbüchach einzureichen.
Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Die Gemeinde Hagenbüchach verlängert die Frist für die Abgabe der Angebote um 4 Wochen bis zum 27.02.2015 – 10 Uhr.
5. Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung 31. März 2015
Bekanntmachungvorgesehene_Auswahlentscheidung.pdf
Endgueltiges_Erschliessungsgebiet.pdf
6. Zuwendungsbescheid veröffentlicht 22. Mai 2015
Die Gemeinde Hagenbüchach hat am 23. April 2015 den Förderbescheid von der Regierung von Mittelfranken über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen erhalten.
7. Abschluss Kooperationsvertrag
Die Gemeinde Hagenbüchach hat am 16. Juni 2015 den Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abgeschlossen.
Bestaetigung_Freigabe_Kooperationsvertrag-Gemeinde_Hagenbuechach.pdf
2015-04-28_Stellungnahme_Hagenbuechach_RS.pdf
8. VeröffentlichungFördersteckbrief
Foerdersteckbrief-Hagenbuechach.pdf
9. Start für „das Schnelle Internet“ Juni 2016
Am Dienstag, 14. Juni 2016 konnte der symbolische Start für die Inbetriebnahme des „Schnellen Internets“ im Rathaus Wilhelmsdorf erfolgen.
Mit dabei von links Thomas Braun (Telekom Deutschland GmbH) Zweiter Bürgermeister Peter Müller, Gemeinde Wilhelmsdorf, Landtagsabgeordneter Hans Herold, Bürgermeister David Schneider und Markus Winter (Telekom Deutschland GmbH)
Verfahren 2 – Breitband – Schnelles Internet in Hagenbüchach
Bestandsaufnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
1.3.2018 |
Gemeinde Hagenbüchach, Schulstraße 11, 91469 Hagenbüchach
- Beginn Bestandsaufnahme
Die Gemeinde Hagenbüchach hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt. Die derzeitige Ist-Versorgung vor der Markterkundung ist in folgender Tabelle dargestellt.
Tabelle Ist Versorung Markterkundung Hagenbüchach
Anlage: Karte vorläufiges Erschließungsgebiet Hagenbüchach.pdf
vorl. Erschließunsggebiet Hagenbüchach
2. Bekanntmachung der Markterkundung
Hagenbüchach_Markterkundung_Bekanntmachung
3. Markterkundung Ergebnis
Hagenbüchach_Markterkundung_Ergebnis
4. Auswahlverfahren Bekanntmachung
Hagenbüchach_Bekanntm_Auswahlverfahren
Erschließungsgebiet Hagenbüchach
5. Vorgesehene Auswahlentscheidung
Die vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau der Gemeinde Hagenbüchach wurde vom Gemeinderat beschlossen.
Die Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Google Docs zu laden.
6. Zuwendungsbescheid veröffentlicht 27. Juni 2019
Die Gemeinde Hagenbüchach hat am 27. Juni 2019 den Förderbescheid von der Regierung von Mittelfranken über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen erhalten.
Staatsminister der Finanzen Albert Füracker, Breitbandpatin Anita Schönecker, Bürgermeister David Schneider
7. Abschluss Kooperationsvertrag
Die Gemeinde Hagenbüchach hat am 4. Juli 2019 den Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abgeschlossen.
Breitbandförderprogramm – BayGibitR
Die Gemeinde Hagenbüchach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums (https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).
Markterkundung Bekanntmachung Hagenbüchach
Karte zur Markterkundung Hagenbüchach
Verpflichtungserklärung Geodaten Hagenbüchach
Die Adressliste mit Angaben zur Ist-Versorgung erhalten Sie nach Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen Geodaten und der Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an t.foertsch@wilhelmsdorf.de.